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Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause betreut werden, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für qualitätsgesicherte Leistungen verwendet werden, die pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern.
Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Der Entlastungsbetrag kann eingesetzt werden für:
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Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen eine „sichere“ Auszeit zu ermöglichen
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Unterstützung mit sinnvoller Beschäftigung, wie gemeinsames Lesen, Gesellschaftsspiele, gemeinsames Kochen oder Backen
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Mobilisation in Begleitung, wie Spazierengehen, Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen
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Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß, wie Arztbesuchen, Behördenbesuchen, Einkäufen und Apothekengängen
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Regelmäßige Besuche unseres Besuchsdienstes, individuell vereinbar
- Zuschuss zur Nutzung einer Tagespflege-Einrichtung, z. B. für Fahrtkosten oder ggf. Eigenanteile
Bitte beachten Sie, dass der Entlastungsbetrag nicht als pauschale Geldleistung ausgezahlt wird, sondern nur zweckgebunden bei einem zugelassenen Leistungsanbieter in Anspruch genommen werden kann. Unser Pflegedienst bietet solch ein qualitätsgesichertes Angebot an.
Ambulante Psychiatrische Versorgung
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