Betreuung
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Allgemeine Informationen zum Thema Betreuung:
Jedem Pflegeversicherten, der zu Hause gepflegt wird, kann zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 bekommen monatlich einen Entlastungsbetrag von bis zu 125,00 €.
Dieser Betrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern kann nur zweckgebunden bei einem zugelassenen Leistungsanbieter in Anspruch genommen werden. Unser Pflegedienst kann solch ein qualitätsgesichertes Angebot vorweisen.
Leistungen der Einzelbetreuung
- Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen und Pflegepersonen eine „sichere“ Auszeit zu ermöglichen.
- Unterstützung mit sinnvoller Beschäftigung, wie z. B. gemeinsames Lesen,Gesellschaftsspiele, gemeinsames Betrachten von Fotos, gemeinsames Kochen oder Backen, etc.
- Mobilisation in Begleitung, wie z. B. Spazierengehen, Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen, Bewegungsübungen (jedoch nicht als Ersatz für Physiotherapie!).
- Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß, wie z. B. Arztbesuch, Behördenbesuch, Einkäufe und Apothekengang.
- regelmäßige Besuche unseres Besuchsdienstes (z.B. wöchentlich individuell vereinbar)
Ambulante Psychiatrische Versorgung
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