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Pflege ist ein Stück Vertrauen
Seniorenpflege
Die Seniorenpflege umfasst alle Bereiche der Pflege wie Grundpflege, Ernährung, Mobilität, Hauswirtschaft und Betreuung. Diese Dienste können als Leistungen der Pflegekasse über den jeweiligen Pflegegrad oder als Privatleistung in Anspruch genommen werden.Von der Inanspruchnahme von Einzelleistungen wie z.B. das wöchentliche Duschen oderhauswirtschaftliche Versorgung bis hin zur 24 Stunden-Versorgung bieten wir Ihnen eine bedarfsgerechte Versorgung für alle Lebenslagen.
Unsere ausgebildeten Pflegeberater entwickeln mit Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot – für Sie selbstverständlich kostenlos. Sie erhalten bei der ersten Kontaktaufnahme neben dem persönlichen Gespräch ausführliche und individuelle Unterlagen.
Unser Anliegen ist es, Licht in den Pflege-Dschungel zu bringen.
Häusliche Krankenpflege
Kranke, die medizinische Versorgung und Pflege brauchen, können die häusliche Krankenpflege als Leistung der Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Je nach Erkrankung werden verschiedene Formen angeboten, beispielsweise Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Betreuung.
Diese Leistungen werden ärztlich verordnet, von der Krankenkasse geprüft und genehmigt. Bei einer unbegründeten Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen.
Wann ist die häusliche Krankenpflege möglich?
- Wenn eine Behandlung erforderlich ist, um die ärztlich verordnete Therapie auszuführen.
- Wenn eine nötige Behandlung im Krankenhaus unmöglich ist.
- Wenn ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermieden werden kann.
Die Behandlungspflege
Wenn eine ärztliche Behandlung bzw. Therapie mit professionellen häuslichen Pflegemaßnahmen ergänzt oder weitergeführt werden muss, so nennt man dies Behandlungspflege. Häusliche Krankenpflege respektive Behandlungspflege unterstützt die ärztliche Behandlung mit dem Ziel, den Patienten in der Häuslichkeit zu unterstützen.
Krankenhausvermeidungspflege
Nach § 37 Abs. 1 SGB V erhalten Versicherte in ihrem Haushalt, ihrer Familie oder an einem geeigneten Ort, insbesondere in betreuten Wohnformen, Schulen und Kindergärten, bei besonders hohem Pflegebedarf auch in Werkstätten für behinderte Menschen neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte, wenn Krankenhausbehandlung eigentlich notwendig, aber nicht ausführbar ist oder wenn Krankenhausbehandlung durch häuslicheKrankenpflege vermieden oder verkürzt wird.
Diese so genannte Krankenhausvermeidungspflege gemäß § 37 Abs. 1 SGB V umfasst die im Einzelfallerforderliche Grund-und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Der Anspruch hat Bedeutung in den Fällen, in denen nicht klar ist, ob der weitere Aufenthalt des Versicherten imKrankenhaus noch notwendig ist oder nicht sowie in den Fällen, in denen sich der Versicherte weigert, sich im Krankenhaus behandeln zu lassen oder kein Platz im Krankenhaus zur Verfügung steht.
Ambulante Psychiatrische Versorgung
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